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„  ERSTE HILFE                            Erste-Hilfe-Fortbildung (Betriebe nach
                                                    2 Jahren)
          Erste Hilfe im Betrieb
                                                    Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist ein Auffrischungs- und
          Der Erste-Hilfe-Lehrgang wendet sich grundsätzlich   Vertiefungslehrgang  für  Ersthelfer,  deren  Erste-Hil-
          an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse er-  fe-Ausbildung  nicht länger  als  zwei Jahre  zurück-
          forderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den   liegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer/
          verschiedensten  Bereichen macht es notwendig,   innen als auch an alle generell an Erster Hilfe Inter-
          möglichst viele Ersthelfer auszubilden. Der 9 Unter-  essierte. Außer für Betriebshelfer/innen gibt es keine
          richtseinheiten umfassende Lehrgang ist gültig für:  gesetzliche  Vorschrift,  dass  Erste-Hilfe-Kenntnisse
            - den Erwerb von Trainer- und Übungsleiterlizenzen  aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote
            - Ersthelfer im Betrieb nach Vorgaben der BGV A1   Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei
           (Erste Hilfe)                            Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
          Folgende Themen werden behandelt:         Im Kurs werden in Theorie und Praxis die wichtigs-
            - Wundversorgung                        ten lebensrettenden Maßnahmen  wiederholt  und
            - Umgang mit Knochenbrüchen             vertieft. Zudem ist es möglich, auf bestimmte Erfah-
            - Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden    rungen der Ersthelfer und betriebsspezifische The-
            - Verätzungen                           men einzugehen.
            - Vergiftungen                          Die gesetzlichen  Unfallversicherungsträger/Berufs-
            - zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten  genossenschaften  übernehmen  die anfallenden
            - Herz- Lungen-Wiederbelebung (HLW)     Lehrgangsgebühren  für die  Aus- und  Fortbildung
          Dieser  Lehrgang  liefert  Ihnen  die  Handlungssi-  der erforderlichen  Anzahl  an Ersthelferinnen  bzw.
          cherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in   Ersthelfern  (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift
          Freizeit und Beruf. Im Anschluss an den Lehrgang   1). Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die
          erhalten  Sie  verschiedene  Unterlagen  und  Hand-  sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informie-
          lungshilfen für den Alltag.               ren muss.
          Die gesetzlichen  Unfallversicherungsträger/Berufs-  Hinweis: Veranstalter des Kurses ist das Deutsche
          genossenschaften  übernehmen  die anfallenden   Rote Kreuz. Es gelten zusätzlich dessen Bedingun-
          Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der   gen. Die VHS Löhne tritt nur als Vermittler auf.
          erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Erst-
          helfern (§ 23 SGB VII, § 26 DGUV Vorschrift 1). Hier-  Deutsches Rotes Kreuz
          bei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das   Samstag, 29.11.2025, 9:00 - 16:30 Uhr
          Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.   vhs, Werretalhalle, EG, Raum 1
          Hinweis: Veranstalter des Kurses ist das Deutsche   50,00 € / keine Ermäßigung | mit Anmeldung
          Rote Kreuz. Es gelten zusätzlich dessen Bedingun-  Kursnummer: 61474
          gen. Die vhs Löhne tritt nur als Vermittler auf.

          Deutsches Rotes Kreuz
          Samstag, 11.10.2025, 9:00 - 16:30 Uhr
          vhs, Werretalhalle, vhs-Forum
          50,00 € / keine Ermäßigung | mit Anmeldung
          Kursnummer: 61470










          Anmeldung und Information: Tel. 05732 100-588
          vhs@loehne.de | www.vhs-loehne.de                                           141
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