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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VHS LÖHNE
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- Teilnahmeentgelte
BEDINGUNGEN DER VHS LÖHNE Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung be-
steht die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes.
Teilnahmebedingungen Das Entgelt wird spätestens mit Beginn der Lehrver-
Die vhs Löhne ist eine öffentliche Einrichtung der anstaltung fällig. Die Entrichtung des Teilnahmeent-
Stadt Löhne und dient der Weiterbildung von Erwach- geltes erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren,
senen. Teilnehmen kann, wer im Laufe des Semes- durch Überweisung oder durch Barzahlung. Mit der
ters das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen Anmeldung können Sie uns ein SEPA-Basismandat
gelten für besonders gekennzeichnete Kinder- und erteilen, das uns zur Abbuchung des Kursentgeltes
Jugendkurse. Außerdem können bei einzelnen An- von Ihrem Konto ermächtigt. Der fällige Betrag wird
geboten aus pädagogischen Gründen spezielle Zu- dann nach Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht;
gangsvoraussetzungen (z.B. zielgruppenorientierte der genaue Abbuchungstermin wird Ihnen vorher mit-
Angebote, Vorkenntnisse u.ä.) festgelegt werden. geteilt. Wenn Sie uns kein SEPA-Basismandat ertei-
len, erhalten Sie automatisch nach Kursbeginn eine
Anmeldung Rechnung. Die Entgelte für Vortrags- und organisa-
Es bestehen folgende Möglichkeiten der Anmeldung: torisch vergleichbare Einzelveranstaltungen ohne
- online über die Homepage der vhs Löhne (www. Anmeldung sind unmittelbar vor der Veranstaltung
vhs-loehne.de) oder per E-Mail (vhs@loehne.de), zu zahlen. Bei abschlussbezogenen Lehrgängen, bei
- telefonisch im vhs-Büro während der allgemeinen Qualifizierungsmaßnahmen und Studienreisen kön-
Öffnungszeiten unter Tel.: 05732/100-588, nen die Fälligkeiten durch individuell zu erstellende
- schriftlich durch formloses Schreiben an vhs Löh- Zahlungspläne geregelt werden.
ne, Alte Bünder Str. 14, 32584 Löhne, oder durch
Fax an 05732/100-589 unter Angabe von Kurs- Ermäßigung
nummer, Anschrift und/oder Telefonnummer, Ermäßigte Entgelte erhalten bei Vorlage entsprechen-
- persönlich während der allgemeinen Öffnungs- der Nachweise Schwerbehinderte (ab einem Grad
zeiten im vhs-Büro, Alte Bünder Str. 14, 32584 der Behinderung von 80%), Schüler/-innen, Auszubil-
Löhne. dende, Studenten/innen und Praktikanten/-innen (bis
- Anmeldungen sind verbindlich und Voraussetzung zur Vollendung des 28.Lebensjahres), sowie Teilneh-
für die Teilnahme; sie verpflichten auch zur Ent- mer/-innen am Bundesfreiwilligendienst (Bufdi) oder
richtung des Teilnahmeentgeltes. Für Teilnehmer/ Freiwilligen Sozialen Jahr (bis zur Vollendung des 28.
innen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Lebensjahres). Besitzer/-innen des Wittekindpasses
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten er- zahlen bei Vorlage des Passes 10% des festgesetz-
forderlich. ten Entgeltes. Die angebotenen Kurse zur Integrati-
Bei entsprechend im Programmheft ausgewiesenen onsförderung (Kurse „Alphabetisierung“ und „Deutsch
Veranstaltungen, Studienreisen, Exkursionen und als Fremdsprache“) sind für Inhaber/-innen des Witte-
Bildungsurlauben gelten Sonderregelungen. Sollte kindpasses kostenlos. Bitte legen Sie zusammen mit
für Vorträge oder einzelne Veranstaltungen keine An- Ihrer Anmeldung einen aktuellen Beleg (z.B. Schü-
meldung erforderlich sein, ist dies im Programmheft ler/-innen- und Studierendenausweis, Wittekindpass)
entsprechend ausdrücklich gekennzeichnet. vor. Ermäßigungen müssen innerhalb von 7 Tagen
Sie erhalten von uns per E-Mail oder schriftlich nach Kursbeginn unter Vorlage der entsprechenden
eine Anmeldebestätigung. Sie werden von uns auch Nachweise im vhs-Büro beantragt werden.
schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS infor- Ausgenommen von den Entgeltermäßigungen bzw.
miert, wenn ein Kurs belegt ist, verschoben wird oder -befreiungen sind Nebenkosten für Unterrichtsmittel
ausfallen muss. und EDV-Nutzungsentgelte sowie Kurse mit dem Ver-
merk im vhs-Programm „keine Ermäßigung“, Exkursi-
onen und Studienfahrten.
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