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Was ist Bildungsurlaub?
           Bildungsurlaub eröffnet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, für den Besuch einer berufli-
           chen Weiterbildung bezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Gesetzliche Grundlage des Bildungsurlaubs
           ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 29.4.2000.
           Wer ist berechtigt?
           Bildungsurlaub können alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen, die hauptsächlich in NRW
           beschäftigt sind. Grundvoraussetzung für einen Anspruch auf Bildungsurlaub ist, dass das Beschäftigungs-
           verhältnis mindestens seit 6 Monaten besteht und die Betriebsstätte mindestens 10 Beschäftigte hat und in
           NRW liegt. Bei weniger als 50 Beschäftigten haben 10% der Beschäftigten einen Freistellungsanspruch für
           Bildungsurlaub.
           Wie viel Bildungsurlaub können Sie bekommen?
           Jeder  anspruchsberechtigte  Beschäftigte  kann  pro  Kalenderjahr  5 Tage  Bildungsurlaub  bekommen.  Der
           genaue Umfang ist abhängig von der Anzahl der Tage, die der Beschäftigte pro Woche im Betrieb verbringt,
           unabhängig davon, ob er dort voll- oder teilzeitbeschäftigt ist. Wer regelmäßig mehr oder weniger Tage in der
           Woche arbeitet, bekommt entsprechend angepasst Bildungsurlaub. Die Mindestzahl von 3 Tagen Bildungs-
           urlaub pro Kalenderjahr ist jedoch vorgeschrieben.
           Wie beantragen Sie Bildungsurlaub?
           Wenn Sie Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen möchten, brauchen Sie von uns Seminarun-
           terlagen, aus denen die Zielgruppe, die Lernziele und -inhalte und der zeitliche Ablauf der Weiterbildung
           hervorgehen. Außerdem brauchen Sie von uns einen Nachweis über unsere Anerkennung als Weiterbil-
           dungsanbieter für Bildungsurlaub. Gern stellen wir Ihnen auch einen Mustervordruck für Ihren Antrag beim
           Arbeitgeber zur Verfügung.
           Mit diesen Unterlagen müssen Sie mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung Ihren Antrag auf
           Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
           Nach der Fortlbildung erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis Ihrer Teilnahme am
           Bildungsurlaub gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
           Sie haben noch Fragen oder möchten Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen? Dann sprechen
           Sie uns gerne an! Ihre Ansprechpartnerin bei der vhs Löhne ist Maria Beine-Diekmeyer, Tel.: 05732 100-583,
           E-Mail m.beine-diekmeyer@loehne.de
           Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie hier: http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/ser-
           vice/der-weg-zur-weiterbildung/der-weg-zum-bildungsurlaub/ oder www.bildungsurlaub.de





          Anmeldung und Information: Tel. 05732 100-588
          vhs@loehne.de | www.vhs-loehne.de                                           113
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